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   KG, 30.07.2013 - 27 W 59/13   

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https://dejure.org/2013,47463
KG, 30.07.2013 - 27 W 59/13 (https://dejure.org/2013,47463)
KG, Entscheidung vom 30.07.2013 - 27 W 59/13 (https://dejure.org/2013,47463)
KG, Entscheidung vom 30. Juli 2013 - 27 W 59/13 (https://dejure.org/2013,47463)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 309
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 11.01.2024 - 1 W 30/23

    Keine Gebühr für Entgegennahme einer Nichtzulassungsbeschwerde!

    Diese Tätigkeiten zählt nicht mehr zum Berufungsverfahren und ist daher auch nicht durch die dort anfallende Verfahrensgebühr abgegolten (vgl. so auch KG Berlin, Beschluss vom 30.07.2013 - 27 W 59/13, juris Rn. 3, MDR 2014, 309; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2017 - 2 W 30/16, juris Rn. 26; Beschluss vom 02.10.2017 - I-10 W 398/17, juris Rn. 2, AGS 2018, 353; OLG Köln, Beschluss vom 22.09.2016 - 17 W 234/16, juris Rn. 2, AGS 2017, 491; Beschluss vom 09.04.2014 - 17 W 49/14, juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 25.08.2009 - 11 W 2045/09, juris Rn. 7 ff., AGS 2010, 217; in Abgrenzung zu Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 19.05.2016 - 8 W 52/16, juris Rn. 3, Rpfleger 2016, 749).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2017 - 2 W 30/16
    Eine gesonderte Beratungsgebühr kann hier jedenfalls dann anfallen, wenn der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte auf ausdrücklichen Auftrag des Mandanten die Erfolgsaussichten der gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde prüft und sich sachlich damit auseinandersetzt (BGH, NJW 2012, 2734, 2735 m. w. Nachw.; KG MDR 2014, 309).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2017 - 2 W 22/16
    Eine gesonderte Beratungsgebühr kann hier jedenfalls dann anfallen, wenn der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte auf ausdrücklichen Auftrag des Mandanten die Erfolgsaussichten der gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde prüft und sich sachlich damit auseinandersetzt (BGH, NJW 2012, 2734, 2735 m. w. Nachw.; KG MDR 2014, 309).
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